Allgemeine Geschäftsbedingungen der TableWise GmbH

für die Nutzung des Payforce Trainer Portals

Die TableWise GmbH, Königstuhlstraße 10, 65193 Wiesbaden (im Folgenden: "TableWise") ist Anbieter der browserbasierten Software as a Service ("SaaS") Payforce. Freiberufliche Fitnesstrainern bzw. freiberufliche Trainer im Verbands- und Vereinssport können einen Account anlegen, persönliche Daten pflegen und ihre Daten mit Betreibern von Fitnessstudios bzw. Sportverbänden und -vereinen, für die sie freiberuflich tätig sind, teilen; im Folgenden insgesamt: "Payforce-Trainer-Service" oder „Payforce Trainer Portal“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten für alle Verträge über die Bereitstellung des Payforce-Trainer-Service durch TableWise, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Das Payforce Admin Portal ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für den Payforce-Trainer-Service gelten diese AGB ausschließlich für freiberufliche Fitnesstrainer bzw. freiberufliche Trainer im Verbands- und Vereinssport (nachfolgend: "Nutzer"). Der Payforce-Trainer-Service wird nur freiberuflichen Fitnesstrainern bzw. freiberuflichen Trainern im Verbands- und Vereinssport zur Verfügung gestellt. Sollte ein Nutzer den Payforce-Trainer-Service entgegen dem vorgenannten Verbot nutzen, behält sich TableWise das Recht vor, diesen Account ohne Ankündigung und/oder Information zu sperren und zu löschen.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht.

1.3 Der Vertrag zwischen TableWise und dem Nutzer (nachfolgend gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) besteht aus diesen AGB, einem optionalen Abonnementmodell und den vom Nutzer gewählten optionalen Addons (nachfolgend gemeinsam als "Vertrag" bezeichnet).

1.4 Alle Rechte, die TableWise nach dem Gesetz über diese AGB hinaus zu stehen, bleiben unberührt.

1.5 Alle Begriffe haben die in diesen AGB definierte Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.

§ 2 Vertragsgegenstand Payforce-Trainer-Service

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung des browserbasierten Payforce Trainer Portals ("Payforce-Trainer-Service") zur Verwendung durch den Nutzer während der Laufzeit des Vertrages. Nach der kostenlosen Registrierung kann der Nutzer seine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Geburtstag), seine Bankverbindung (IBAN, BIC) und seine steuerlichen Daten (Steuernummer und, falls umsatzsteuerpflichtig, die Umsatzsteueridentifikationsnummer) verwalten. Darüber hinaus kann der Nutzer noch weitere Daten zu seiner Qualifikation als Trainer hinterlegen.

2.2 Betreiber von Fitnessstudios bzw. Sportverbände und -vereine, die das Payforce Admin Portal für die Abrechnung ihrer freiberuflichen Fitnesstrainer nutzen (im Folgenden „Payforce-Admin-Portal-Nutzer“), können Einladungen an die Nutzer versenden. Nimmt der Nutzer eine Einladung an, wird eine Datenverbindung zwischen dem Payforce-Admin-Portal-Nutzer und dem Account des Nutzers hergestellt und der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, seine persönlichen Daten, seine Bankverbindung und seine Steuerinformationen an den Payforce-Admin-Portal-Nutzer weiterzugeben.

2.3 Um eine Einladung von einem Payforce-Admin-Portal-Nutzer zu erhalten, muss der Nutzer in der Regel als freiberuflicher Fitnesstrainern für ein Fitnessstudio bzw. als freiberuflicher Trainer im Verbands- und Vereinssport tätig sein.

2.4 Der Nutzer kann diese Verbindung zum Payforce-Admin-Portal-Nutzer jederzeit löschen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Datenverbindung zwischen dem Payforce-Admin-Portal-Nutzer und dem Account des Nutzers gelöscht und es werden keine Daten mehr an den Payforce-Admin-Portal-Nutzer übermittelt. Die Löschung eines Accounts im Payforce Trainer Portal hat aus steuerrechtlichen Gründen nicht zur Folge, dass abrechnungsrelevante Daten auf Seiten des Payforce-Admin-Portal-Nutzers gelöscht werden.

2.5 Der Nutzer kann Einladungen von einem oder mehreren Payforce-Admin-Portal-Nutzer erhalten und annehmen.

2.6 Bei jeder Aktualisierung der Daten des Nutzers werden seine persönlichen Daten, seine Bankverbindung und/oder seine steuerlichen Angaben zu allen bestehenden Datenverbindungen zu Payforce-Admin-Portal-Nutzern aktualisiert.

2.7 Wenn der Nutzer unterschiedliche Daten an verschiedene Payforce-Admin-Portal-Nutzer weitergeben möchte, muss er im Payforce Trainer Portal verschiedene Konten mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen anlegen.

2.8 Mit einer aktiven Datenverbindung zu einem Payforce-Admin-Portal-Nutzer kann der Nutzer die folgenden Leistungen unentgeltlich in Anspruch nehmen:

- Der Payforce-Admin-Portal-Nutzer kann dem Nutzer eine Vorschau auf seine nächste Abrechnung zur Verfügung stellen. Der Kunde kann diese im Payforce Trainer Portal überprüfen und dem Payforce-Admin-Portal-Nutzer ein Feedback über die Vollständigkeit und Richtigkeit der nächsten Abrechnung geben.

- Der Nutzer kann Dokumente im PDF-Format hochladen und diese mit dem Payforce-Admin-Portal-Nutzer teilen.

- Der Nutzer erhält eine Übersicht über die Gutschriften, die er von den einzelnen Payforce-Admin-Portal-Nutzer erhalten hat.

2.9 Bestimmte Funktionen des Payforce-Trainer-Service können kostenpflichtig sein. Mit der Inanspruchnahme dieser Funktionen verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung der anfallenden Gebühren und Entgelte. Die Zahlungsbedingungen werden dem Nutzer zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt.

§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Beendigung

3.1 Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Accounts im Payforce Trainer Portal zustande.

3.2 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dessen Abschluss und dauert bis zur Löschung des Accounts im Payforce Trainer Portal.

3.3 Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung eines Accounts, dass er berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen und das erforderliche „Mindestalter“ erreicht hat. Der Payforce-Trainer-Service ist nicht für die Nutzung durch Minderjährige unter 16 Jahren vorgesehen. Erfordert das Gesetz jedoch, dass der Nutzer älter sein muss, damit TableWise dem Nutzer den Payforce-Trainer-Service (einschließlich der Nutzung der Daten) rechtmäßig ohne elterliche Zustimmung zugänglich machen kann, bedeutet „Mindestalter“ das entsprechend höhere Alter.

3.4 Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind für TableWise insbesondere die folgenden Ereignisse:

- Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer;

- Wenn der Nutzer schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstoßen hat und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung den Verstoß nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie für TableWise im Hinblick auf den Verstoß des Nutzers nutzlos oder unzumutbar ist; oder

- wenn der Nutzer mit einem nicht unerheblichen Zahlungsbetrag in Verzug ist.

3.5 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 3.4 kann TabelWise unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 3.4 auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:

- Sperrung des Zugangs zum Payforce Trainer Portal oder einzelner Anwendungen; oder

- Ausspruch einer Abmahnung.

§ 4 Bereitstellung der Dienste

4.1 TableWise stellt dem Nutzer den Payforce-Trainer-Service über ein browserbasiertes Webinterface zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung.

4.2 Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Zugang zum Payforce Trainer Portal, die Eingabe, den Upload, die Speicherung, die Verarbeitung und den Abruf von Daten sowie die Möglichkeit für den Nutzer, Abrechnungsvorschauen zu erhalten, Feedback zu diesen Vorschauen zu geben und vergangene Gutschriften herunterzuladen.

4.3 TableWise wird keinen direkten Support für die Payforce-Trainer-Service leisten. Der Nutzer wird auf die FAQ verwiesen.

§ 5 Lieferung

5.1 TableWise stellt dem Nutzer den Payforce-Trainer-Service über ein browserbasiertes Webinterface zur Verfügung. Der Nutzer kann den Payforce-Trainer-Service direkt nach der Registrierung eines Accounts nutzen. Um Einladungen von Fitnessstudiobetreibern annehmen zu können, muss der Nutzer zuvor seine E-Mail-Adresse verifizieren. Um seine E-Mail-Adresse zu verifizieren, erhält der Nutzer direkt nach der Registrierung eine E-Mail mit einem Link. Durch Anklicken dieses Links wird die E-Mail-Adresse verifiziert.

5.2 Wird TableWise durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert, so ist TableWise für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit von seiner Leistungspflicht befreit, ohne dem Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Gleiches gilt, wenn die Leistung von TableWise oder den Erfüllungsgehilfen von TableWise durch unvorhersehbare und von TableWise nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Unwetter, Stürme, Dürren, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder erhebliche Betriebsstörungen unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.

§ 6 Verfügbarkeit des Payforce-Trainer-Service

6.1 TableWise ergreift zumutbare Maßnahmen, um die vertragsgemäße Verfügbarkeit des Payforce-Trainer-Service zu gewährleisten und deren Funktionsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Dennoch kann es zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit des Payforce-Trainer-Service kommen, z.B. durch Ausfall der Internetverbindung, Hardwareprobleme oder Wartungsarbeiten. In einem solchen Fall wird TableWise versuchen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen, sofern die Ursache der Nichtverfügbarkeit im eigenen Einflussbereich liegt.

6.2 TableWise wird wesentliche Updates und sonstige Wartungsmaßnahmen, die die Verfügbarkeit des Payforce-Trainer-Service beeinträchtigen können, vorab in geeigneter Form ankündigen, es sei denn, dass aufgrund kurzfristig erforderlicher Updates (z.B. Schließen kritischer Sicherheitslücken) Sofortmaßnahmen angezeigt sind. Eine solche Nichtverfügbarkeit berührt die Verfügbarkeit nach Ziffer 6.1 nicht.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 TableWise räumt dem Nutzer mit Vertragsschluss das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte und räumlich unbeschränkte Recht ein, den Payforce-Trainer-Service in dem Umfang und zu den Zwecken zu nutzen, die im Vertrag vereinbart sind.

7.2 Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Payforce-Trainer-Service (einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, der Algorithmen oder ähnlicher Teile der Software) zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu modifizieren oder eine Kopie davon herzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.3 Alle Rechte an den Daten, die TableWise im Rahmen der Nutzung des Payforce-Trainer-Service zur Verfügung gestellt werden, verbleiben beim Nutzer, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist. Der Nutzer räumt TableWise hiermit das nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, die TableWise zur Verfügung gestellten Daten zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies zur Erbringung des Payforce-Trainer-Service erforderlich ist.

7.4 TableWise ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten für die Weiterentwicklung zu nutzen.

7.5 Die vorgenannten Rechte gelten auch für etwaige Updates oder Upgrades, die von TableWise im Rahmen der Gewährleistung oder Wartung durchgeführt werden.

7.6 Mit dem Ende der Vertragslaufzeit (z.B. Löschung des Kontos) enden alle dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte. Der Nutzer hat keinen Zugriff mehr auf die während der Vertragslaufzeit erstellten Daten, alle mit dem Account verbundenen Daten werden vollständig aus dem Payforce Trainer Portal gelöscht.

§ 8 Bezahlung

8.1 Die Registrierung eines Accounts und die Nutzung der Payforce-Trainer-Service ist für freiberufliche Fitnesstrainer bzw. freiberufliche Trainer im Verbands- und Vereinssport kostenlos.

8.2. Zusätzlich kann Payforce-Trainer-Service optionale Addons oder Premium-Features anbieten, die die Funktionalität des Angebots erweitern. Für diese Erweiterungen können zusätzliche Gebühren anfallen, die dem Nutzer vor dem Kauf deutlich mitgeteilt werden. Mit dem Erwerb dieser Addons erklärt sich der Nutzer bereit, die damit verbundenen Gebühren gemäß den angegebenen Bedingungen zu zahlen.

8.3. Bei Nichtzahlung dieser Gebühren werden die gebührenpflichtigen Dienste des Nutzers beendet. Des Weiteren erklärt sich der Nutzer mit Folgendem einverstanden:

- Ein Kauf unterliegt möglicherweise Devisengebühren oder standortbedingten oder von Devisenkursen abhängigen Preisunterschieden.

- TableWise kann die Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte) speichern und belasten, und zwar auch nachdem diese abgelaufen ist, um eine Unterbrechung der Dienste zu vermeiden und um sie zur Zahlung anderer Dienste zu verwenden, die der Nutzer möglicherweise erwirbt.

- Bei Kauf eines gebührenpflichtigen Abos wird die hinterlegte Zahlungsmethode jeweils bei Beginn einer Abo-Periode automatisch mit den für diese Periode anfallenden Gebühren und Steuern belastet.

- TableWise berechnet die durch den Nutzer zu zahlenden Steuern auf Basis der Rechnungsdaten, die der Nutzer TableWise zur Zeit des Kaufs zur Verfügung stellt.

§ 9 Mitwirkungsverpflichtungen des Nutzers

9.1 Damit TableWise den Payforce-Trainer-Service ordnungsgemäß erbringen kann, muss der Kunde die in diesem Vertrag vereinbarten Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Nutzer hat insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten zu erfüllen:

- Der Nutzer ist verpflichtet, den Payforce-Trainer-Service ausschließlich im Rahmen der bereitgestellten Funktionen zu nutzen. Der Nutzer wird es unterlassen, den Payforce-Trainer-Service ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TableWise zu verändern.

- Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Erstellung des Kontos richtige und vollständige Angaben zu machen und seine Kontodaten aktuell zu halten.

- Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung ein sicheres Passwort zu wählen und dieses geheim zu halten.

- Der Nutzer ist verpflichtet, die jeweils aktuelle Version des Payforce-Trainer-Service von TableWise zu nutzen. Nutzt der Kunde nicht die aktuelle Version des Payforce-Trainer-Service, kann TableWise die Kompatibilität mit Drittanwendungen nicht gewährleisten. Der Nutzer hat keine Ansprüche im Zusammenhang mit den durch das Update zu beseitigenden Mängeln.

- Der Nutzer ist verpflichtet, TableWise die für die Nutzung des Payforce-Trainer-Service erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Fehler, die auf falschen oder unvollständigen Daten beruhen, übernimmt TableWise keine Verantwortung.

- Der Nutzer ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen für den Zugang und die Nutzung des Payforce-Trainer-Service zu erfüllen (z.B. Internetanbindung, IT-/Rechnersysteme).

- Der Nutzer ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf den Payforce-Trainer-Service zugreifen können und dass der Payforce-Trainer-Service nicht durch Viren oder sonstige Schadsoftware beschädigt wird. Dazu gehört insbesondere, die Zugangsdaten zum Payforce-Trainer-Service geheim zu halten und auf den Payforce-Trainer-Service nur über sichere IT-Systeme und sichere Internetverbindungen zuzugreifen. Der Nutzer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, den Payforce-Trainer-Service übermäßig zu belasten oder in sonstiger Weise die Funktionalität der Infrastruktur zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder die Integrität, Stabilität, Verfügbarkeit des Payforce-Trainer-Service zu gefährden. Der Nutzer haftet für alle Kosten, die im Zusammenhang mit vorgenannten nicht genehmigten Handlungen entstehen.

- Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig umfangreiche Datensicherungen der mit dem Payforce-Trainer-Service zu verarbeitenden bzw. der durch den Payforce-Trainer-Service erzeugten oder hochgeladene Daten durchzuführen. Die Durchführung von Datensicherungen ist nicht Bestandteil der von TableWise zu erbringenden Leistungen.

- Der Nutzer ist verpflichtet, die von TableWise versandten Warnmeldungen zu lesen und entsprechende Maßnahmen selbst zu ergreifen.

§ 10 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

10.1 Gewährleistungsausschluss

TableWise und seine verbundenen Unternehmen übernehmen keinerlei Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Dienste und garantieren nicht, dass die Dienste unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein werden. Die Dienste (einschließlich Inhalte und Informationen) werden ohne Mängelgewähr und wie verfügbar bereitgestellt. Im höchsten gesetzlich zulässigen Ausmaß schließen TableWise und seine verbundenen Unternehmen jedwede stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistung, einschließlich stillschweigender Garantien in Bezug auf Rechtsmängelhaftung, Fehlerfreiheit von Daten, Nichtverletzung von Rechten Dritter, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus.

10.2 Haftungsausschluss

Im höchsten gesetzlich zulässigen Ausmaß (und soweit TableWise keine separate schriftliche Vereinbarung eingegangen ist, die diesen Vertrag ersetzt) schließen TableWise und seine verbundenen Unternehmen jegliche Haftung für entgangene Gewinne oder Geschäftschancen, Verlust von Daten (z. B. Ausfallzeiten oder Verlust von oder Änderungen an Ihren Informationen oder Inhalten) oder jegliche mittelbaren, Neben- oder Folgeschäden oder Strafschadensersatz in Verbindung mit diesem Vertrag aus. TableWise und seine verbundenen Unternehmen sind in Verbindung mit diesem Vertrag dem Nutzer gegenüber nicht haftbar für Beträge, die (a) die Gesamtsumme der vom Nutzer während der Laufzeit des Vertrags an TableWise gezahlten oder zahlbaren Gebühren, sofern zutreffend, oder (b) 1.000 Euro übersteigen.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit

11.1 TableWise verpflichtet sich, die Privatsphäre und die Sicherheit der persönlichen Daten des Nutzers zu schützen. TableWise befolgt die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) und andere geltende Datenschutzgesetze. Durch Nutzung unserer Dienste, können wir personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten, wie in unserer Datenschutzrichtlinie beschrieben. Der Nutzer hat das Recht, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen oder zu löschen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch TableWise einzuschränken oder ihr zu widersprechen.

11.2 Der Zugriff auf das Payforce Trainer Portal erfolgt mit 2-Faktor-Authentifizierung („2-FA“) für jeden Nutzer. Die 2-FA dient dem Schutz der Daten im Portal vor dem Zugriff unbefugter Dritter. Der an die E-Mail-Adresse übermittelte Code (2. Faktor für den Login) ist jeweils für 15 Minuten gültig. Nach der Zeitüberschreitung bedarf es einer neuen Anmeldung über die Login-Seite.

§12 Änderungen der Leistungen sowie der AGB

Änderungen der Leistungen

12.1 TableWise behält sich vor, die auf dem Payforce Trainer Portal angebotene Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

12.2 TableWise behält sich darüber hinaus vor, die auf dem Payforce Trainer Portal angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

- soweit TableWise verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von TableWise angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

- soweit TableWise damit einem gegen TableWise gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;

- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder

- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

12.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen des Payforce-Trainer-Service stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

Änderungen der AGB

12.4 TableWise behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. TableWise wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. TableWise wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

12.5 TableWise behält sich darüber hinaus vor, AGB zu ändern,

- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist;

- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Nutzer;

- soweit TableWise verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

- soweit TableWise damit einem gegen TableWise gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

- soweit TableWise zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

TableWise wird über solche Änderungen der AGB informieren, zum Beispiel auf der Payforce Website.

12.6 In Bezug auf Produkte, die einzeln gebucht werden und nicht im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses angeboten werden (z. B. die Buchung von Werbung) kommt je Buchung ein gesonderter Vertrag zustande, dessen zusätzliche Bedingungen gegebenenfalls vor Buchung im Einzelfall gesondert angezeigt werden. Die entsprechenden Vertragsbedingungen und Leistungen können unabhängig von den hier genannten Anforderungen an Leistungsänderungen für zukünftige Buchungen geändert werden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wiesbaden, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts. Das zwingende Verbraucherschutzrecht desjenigen europäischen Mitgliedstaates, in dem ein Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt unberührt.

12.2 TableWise kann Unterauftragnehmer einsetzen. TableWise bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der durch TableWise übernommen Pflichten.

12.3 TableWise ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

12.4 TableWise kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail oder Brief übermitteln, sofern in den AGB nicht anders geregelt. Außerdem kann TableWise Erklärungen gegenüber dem Nutzer per Mitteilung in das Profile des Nutzers abgeben.

12.5 TableWise nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12.6 Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit vorhanden.

 

Stand: Version 1.0, April 2024